Ihr Pflege-Wegweiser
Häufige Fragen zum Thema Pflege
Wir haben einige Antworten auf häufige Fragen aus unserer Beratungspraxis für Sie gesammelt. Für die Antwort klicken Sie bitte einfach auf die jeweilige Frage.
- Wer ist pflegebedürftig?
- Wer entscheidet, ob ich Anspruch auf häusliche Pflege habe?
- Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?
- Sind die Pflegeleistungen unabhängig von meinem Einkommen?
- Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?
- Kann ich über den Pflegedienst auch nur Unterstützung in hauswirtschaftlichen Dingen erhalten?
- Was bekomme ich an Unterstützung von der Pflegekasse? / Zahlt alles die Pflegekasse oder muss ich auch selbst bezahlen?
- Darf ich den Pflegedienst selbst wählen oder wird er mir vorgeschrieben?
- Was ist, wenn ich mit einer Krankenschwester nicht zurechtkomme?
- Muss ich dem Pflegedienst einen Schlüssel aushändigen?
- Ich werde von Angehörigen gepflegt und brauche nur am Wochenende und wenn sie in Urlaub fahren Hilfe. Wie ist das zu organisieren und wie wird das Pflegegeld verrechnet?
- Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige? Muss ich dann automatisch in ein Pflegeheim?
Unsere Antworten
- Wer ist pflegebedürftig?
Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen, oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf längere Sicht hin Hilfe bedürfen, dann sind Sie pflegebedürftig und können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. nach oben
- Wer entscheidet, ob ich Anspruch auf häusliche Pflege habe?
Der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) besucht den Pflegebedürftigen in seiner Wohnung und begutachtet seinen Hilfebedarf. In diese Begutachtung fließen auch ärztliche Auskünfte mit ein, soweit Sie als Patient dazu einwilligen. Vorher ist es jedoch notwendig, einen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen. nach oben
- Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?
Ein Antrag bei der Pflegekasse kann formlos gestellt werden. Es wurden aber von den einzelnen Kassen auch Formulare entwickelt, die Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach. nach oben
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Sind die Pflegeleistungen unabhängig von meinem Einkommen?
Ja. Eine Pflegestufe entspricht einem bestimmten Leistungsbetrag der unabhängig vom eigenen Einkommen ist. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie den Pflegestufen zugeordnet den maximalen Betrag für Sachleistungen. Dieser Betrag steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
| Pflegestufe 1 |
450 € |
| Pflegestufe 2 |
1100 € |
| Pflegestufe 3 |
1.550 € |
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- Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?
Sie können Hilfe bei der täglichen Körperpflege, bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme bekommen sowie im Bereich Mobilität und bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. nach oben
- Kann ich über den Pflegedienst auch nur Unterstützung in hauswirtschaftlichen Dingen erhalten?
Ja, natürlich. Die Pflegekasse bewilligt die Pflegestufe. Mit dieser Entscheidung steht Ihnen ein gewisser monatlicher Betrag zur Verfügung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, besprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst, der Ihnen ein Angebot macht und Ihnen die Kosten darstellt. nach oben
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Was bekomme ich an Unterstützung von der Pflegekasse? / Zahlt alles die Pflegekasse oder muss ich auch selbst bezahlen?
- Sie verfügen über eine Pflegestufe
Wenn Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie möchten nur Sachleistungen in Anspruch nehmen, das heißt die Leistungen der Pflegeversicherung werden durch den Pflegedienst ausgeschöpft, oder Sie wählen die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld. Hier wird der Betrag der Sachleistung nicht voll in Anspruch genommen, so dass anteilig Pflegegeld beantragt werden kann. Es ist natürlich auch möglich, darüber hinaus noch privat Leistungen in Anspruch zu nehmen, die dann von Ihnen zusätzlich bezahlt werden müssen.
- Sie verfügen über keine Pflegestufe
Als Selbstzahler können Sie auch alle Leistungen von uns in Anspruch nehmen. nach oben
- Darf ich den Pflegedienst selbst wählen oder wird er mir vorgeschrieben?
Vom Medizinischen Dienst erhalten Sie eine Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen Ihrer Umgebung. Mit welchem Pflegedienst Sie einen Pflegevertrag abschließen, bleibt jedoch Ihnen überlassen. nach oben
- Was ist, wenn ich mit einer Krankenschwester nicht zurechtkomme?
Bei Problemen dieser oder anderer Art wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegedienstleitung. Sie kann das Gespräch mit Ihnen und der Krankenschwester führen und Ihnen eine Lösung anbieten. nach oben
- Muss ich dem Pflegedienst einen Schlüssel aushändigen?
Nein. Wenn Sie noch in der Lage sind, die Tür zu öffnen, ist es nicht erforderlich einen Schlüssel auszuhändigen. Nimmt die Pflegebedürftigkeit jedoch zu, so dass ein Öffnen der Tür schwer oder nicht mehr möglich ist, werden in den meisten Fällen ein oder mehrere Schlüssel ausgehändigt. Dies wird in einem Schlüsselprotokoll festgehalten. nach oben
- Ich werde von Angehörigen gepflegt und brauche nur am Wochenende und wenn sie in Urlaub fahren Hilfe. Wie ist das zu organisieren und wie wird das Pflegegeld verrechnet?
Zum einen ist es möglich, in diesem Fall die Kombinationsleistung Sachleistung + Pflegegeld zu wählen, zum anderen ist es möglich, wenn pflegende Personen in Urlaub fahren, Verhinderungspflege zu beantragen. nach oben
- Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige? Muss ich dann automatisch in ein Pflegeheim?
Nein, so lange wie es möglich ist, können Sie in Ihrer Wohnung leben und dort Unterstützung erhalten. Wenn sich Ihre Pflegebedürftigkeit erhöht und die bis dahin erbrachten Leistungen nicht mehr ausreichen, kann eine höhere Pflegestufe beantragt werden, wodurch es Ihnen dann wiederum möglich ist, mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen. nach oben
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