Auch wenn Ihnen keine Pflegestufe bewilligt wird, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hauspflege zu, die der Sozialhilfeträger finanziert.
Wir beraten Sie umfassend und fundiert über alle ergänzenden Leistungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen zuzüglich zur Pflegestufe vom Sozialhilfeträger beziehen können.
Auch hier begleiten wir Sie durch das Antragsverfahren.
Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine e-Mail!