Ihr Pflege-Wegweiser

Finanzierung von Pflegeleistungen durch Krankenkassen

 
Häusliche Krankenpflege -
Leistungen der Krankenkasse nach SGB V

  1. Leistungen zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten (§ 37 Abs.1 SGB V)
    Dazu gehören alle medizinisch notwendigen Behandlungen, etwa die Versorgung und Pflege von Wunden, die Gabe von Injektionen, das Legen und die Pflege von Dauerkathetern, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen.
    Die Dauer dieser Leistungen sind zeitlich begrenzt.
     
  2. Leistungen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung (§ 37 Abs.2 SGB V)
    Diese Leistungen können auf Dauer notwendig sein. Dazu gehören alle medizinisch notwendigen Behandlungen, etwa die Versorgung und Pflege von Wunden, die Gabe von Injektionen, das Legen und die Pflege von Dauerkathetern, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen. Körperpflege und hauswirtschaftliche Leistungen sind nicht mit abgedeckt.
     

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